

AGB
Lesen Sie hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen des PC Service Wolff
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Hier stehen die Antworten zu häufig gestellten Fragen im Alltag des PC Service Wolff
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PC-Service-Wolff
1. AllgemeinesDie Firma PC-Service Gernot Wolff liefert nach üblichen technischen Standard.
Unwesentliche Abweichungen der gelieferten von der vereinbarten Ware, Abweichung aufgrund von Konstruktionsänderungen und/ oder Verbesserungen bleiben vorbehalten.
Ebenso ist PC-Service Wolff zu Teillieferungen berechtigt. Für Schäden aus Verzug oder Unmöglichkeit haftet PC-Service Wolff nur, soweit der Kunde grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen vermag. Eine Haftung für entfernte oder Folgeschäden sowie bei höherer Gewalt entfällt. Lieferfristen gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als Fixtermine.
2. Zahlungen
Die Preise gelten ab dem Standort der Firma PC-Service Wolff. Zahlung erfolgt sofort und abzugsfrei Kasse gegen Dokumente und/oder Ware. Wechsel werden nicht akzeptiert.
Überweisungen gelten als Sofortzahlung, sofern der Betrag 14 Tage nach Fälligkeit dem Konto der Firma PC-Service Wolff gutgeschrieben wurde.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma PC-Service Wolff über den offenen Betrag frei verfügen kann.
Gebühren, Diskont, Inkassospesen, Scheckzinsen und sonstige Zahlungsnebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei den zwei ersten Lieferungen kann Vorkasse bei Bestellung oder Nachnahme verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist PC-Service Wolff berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, ob dadurch Folgeschäden auftreten, liegt nicht in dem Ermessen der Firma PCService Wolff und wird nicht beachtet, sowie Haftungen des Kunden zurückgewiesen, ebenso bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsabschluß oder bei falschen Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden bei Vertragsabschluß. In diesem Fall ist PC-Service Wolff ferner berechtigt, etwa eingeräumte Zahlungsziele aufzukündigen und Ausgleich offener Rechnungen zu verlangen.
In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den Zahlungsmitteln auszuüben, es sei denn, seine Gegenforderung ist von PC-Service Wolff anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Mit abgetretenen Forderungen darf überhaupt nicht aufgerechnet werden. Exportgeschäfte werden nicht durchgeführt.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der eventuell angefallen Gebühren durch nicht Einhalten der Zahlungsfristen, bleibt die Ware Eigentum der Firma PC-Service Wolff.
Ist der Kunde Kaufmann, bleibt die Ware Eigentum der Firma PCService Wolff bis zur Erfüllung aller Forderungen der Firma PCService Wolff gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, bis ein Saldoausgleich vorgenommen ist.
Der Kunde ist berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Andere Verfügungen, insbesondere eine Verpfändung, Sicherheitsbereinigung oder Überlassung im Tauschweg an Dritte, sind nicht gestattet.
Von dritter Stelle vorgenommene gerichtliche Pfändungen sind unverzüglich der Firma PC-Service Wolff anzuzeigen.
Der Kunde und die Firma PC-Service Wolff sind sich einig, daß bei der Verarbeitung der gelieferten Ware nach § 950 BGB eine neue Sache für die Firma PC-Service Wolff hergestellt wird.
Der Eigentumsvorbehalt der Firma PC-Service Wolff erstreckt sich auf die neue Sache.
Für alle Fälle in denen durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Waren die Firma PC-Service Wolff an diesen Waren Eigentumsvorbehalt verliert, tritt der Kunde hiermit im voraus seine Vergütungsansprüche nach § 951 BGB an die Firma PC-Service Wolff ab.
Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf an Dritte werden im voraus an die Firma PC-Service Wolff abgetreten. Wird die Ware vom Käufer zusammen mit anderen Sachen verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes, der von der Firma PC-Service Wolff gelieferten Ware.
Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtigt.
Auf Verlangen hat der Kunde der Firma PC-Service Wolff die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen. Die Schuld kann aber nicht an Dritte abgetreten werden.
4. Gewährleistung
Die Firma PC-Service Wolff leistet Gewähr innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferausgang der Waren, alle Ansprüche in der darauf folgenden Garantiezeit werden nicht übernommen.
Fehler, die durch Abnutzung und/oder Verschleiß entstehen, sind nicht erfaßt, selbst wenn derartige Fehler innerhalb der ersten sechs Monate nach Lieferung auftreten.
Ferner sind solche Fehler nicht erfaßt, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme, eigenmächtige Änderung oder ähnliche, in der Sphäre des Käufers liegende Umstände verursacht werden.
Erkennbare Produktmängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Produktmängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden.
Bei unterlassener oder verspäteter Rüge, sind Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma PC-Service Wolff ausgeschlossen.
Der bemängelte Gegenstand wird nach Absprache entweder von der Firma PC-Service Wolff vor Ort begutachtet oder ist sorgfältig verpackt an uns zur Überprüfung zu übersenden.
Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge liefern wir je nach Art des Mangels Ersatz oder bessern nach.
Die Versandkosten des Käufers werden bei berechtigter Mängelrüge erstattet. Hierbei hat die Rücksendung auf dem für uns günstigsten Weg zu erfolgen (bitte keine Rücksendungen per Express oder Kurier).
Für den Fall, dass wir unserer Ersatzlieferungs- oder Nachbesserungspflicht nicht vertragsgemäß nachkommen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen. Eine Haftung für entfernte und/oder Folgeschäden ist stets ausgeschlossen.
Hatte die Firma PC-Service Wolff Ware getauscht und erweist sich die Rüge des Käufers als unbegründet, so ist der Käufer verpflichtet, auf erste Anforderung hin auch die gelieferte Tauschware an die Firma PC-Service Wolff zu vergüten.
5. Zusätzliche Verpflichtungen des Käufers Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, von der Firma PC-Service Wolff bezogene Waren weder direkt noch indirekt in Spannungsgebiete – maßgeblich ist die jeweilige Liste der Bundesrepublik Deutschland – weiter zu veräußern.
6. Datenschutz
Die Firma PC-Service Wolff speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
Die Firma PC-Service Wolff wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
Der PC-Service Wolff weist den Kunden darauf hin, dass nach heutigem technischem Stand der Schutz elektronisch abgelegter Daten nicht umfassend gewährleistet werden kann und andere Teilnehmer am Internet unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
7. Schlussbestimmungen
Für Rechtsbeziehungen zwischen der Firma PC-Service Wolff und Ihren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht, das Internationale Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Änderungen, Ergänzungen, gänzliche oder teilweise Aufhebung dieser Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für diese Klausel selbst.
Mündliche Nebenabreden – auch solche vor Vertragsabschluß – entfalten keine Wirkung.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und zugleich als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag, für beide Teile Berlin bestimmt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit diese Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, daß der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
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